Sozialarbeit

Alles rund um unsere Sozialarbeit

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mein Name ist Katrin Rath und ich bin seit dem 01.03.2023 als Sozialarbeiterin an der 2. Neuen Grundschule tätig.

Die Sozialarbeit an Schulen ist in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuz angesiedelt und arbeitet nach den gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VII).

Ich freue mich Ihre Kinder, Sie und das gesamte Lehrerteam durch eine spannende Zeit zu begleiten.

Kontaktdaten Sozialarbeiterin

Ansprechpartner: Katrin Rath
Telefon: 0173 476 076 3
E-Mail: sas.grundschulen.lu@drk-fs.de

Ziel meiner Arbeit ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern sowie Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen.

Die Vorteile der Sozialarbeit an Schule liegen darin, dass sie in der Schule vor Ort agiert und somit täglich Zugang zu allen dazugehörigen Akteuren hat.

Ich verstehe mich als Bindeglied zwischen Schüler*innen, Ihnen als Eltern / Sorgeberechtigten und den Lehrkräften.

Als Sozialarbeiterin an der Grundschule arbeite ich nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit
– immer mit einem wertschätzenden und ressourcenorientierten Blick.

Sozialarbeit an Schule ist ein Angebot…

… für Schülerinnen und Schüler

in Stresssituationen mit sich selbst, mit anderen Schülern, mit Freunden, mit der Familie oder mit Lehrern, bei Bedarf auch unter Einbezug der Eltern und Vermittlung zu außerschulischen Einrichtungen und Hilfsangeboten

… für Eltern

bei Entwicklungs-, Erziehungs- und Lebensfragen, bei Bedarf auch mit Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten und Einrichtungen

… für Lehrerinnen und Lehrer

bei der Beratung von einzelnen Schülerinnen und Schülern, bei der Bearbeitung von Problemen im Klassenverband, bei der Umsetzung von Projekten, Veranstaltungen und Aktionen

Weitere Schwerpunkte meiner Arbeit sind:

  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Freizeit- und Ferienprojekte sowie „Soziales Lernen“ im Klassenverband (Training sozialer Kompetenzen / Prävention)

  • Einzelfallarbeit und Beratung bei individuellen Problemsituationen (z.B. bei Erziehungsfragen,
    Erziehungsproblemen und Schulschwierigkeiten, Schulübergänge)

  • Klärung von Streitigkeiten im Schulalltag, Konflikt- und Krisenintervention

  • offene Angebote (z.B. Präsenz in den Pausen)

  • Gemeinwesen- und Gremienarbeit


Wenn das Kindeswohl gefährdet ist:

Im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung bin ich zum Tätigwerden gem. §8a SGB VIII verpflichtet.
Selbstverständlich werden im Falle eines Verdachtes die Sorgeberechtigten einbezogen, um gemeinsam nach
einer Lösung zur Abwendung der (drohenden) Gefährdung zu suchen.

Ich freue mich auf eine bereichernde Zusammenarbeit!

Katrin Rath